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Allgemeine Mitglieds- und Geschäftsbedingungen

Hier kannst du unsere AGB´s auch Downloaden:

Allgemeine Mitglieds- und Geschäftsbedingungen
Nachfolgend sind die allgemeinen Mitglieds- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Kampfsportschule True Fighter geregelt.

1. Aufnahme
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Kampfsportschule True Fighter. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

2. Öffnungszeiten / Gebrauchsüberlassung
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Zur Inanspruchnahme der Einrichtung der Kampfsportschule True Fighter ist während der geltenden Öffnungszeiten berechtigt, wer Mitglied ist.
Die Kampfsportschule True Fighter kann die Studioräume durch rechtzeitige Ankündigung vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten, Renovierungsarbeiten, Wartungen, Umbauten o. ä. notwendig machen.

3. Urlaub
Die Kampfsportschule True Fighter behält sich vor, die Kampfsportschule für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr wegen Urlaub vorübergehend zu schließen. Der Urlaub wird mind. 2 Wochen vorher per Aushang in den Studioräumen bekannt gegeben.

4. Zahlungsbedingungen & Beitragspflichten
Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen und jeweils zum 1. des Monats abgebucht.

Gerät ein Mitglied in Zahlungsverzug, wird pro Mahnung eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Etwaige Rücklastschriftgebühren, die durch eine Rückbuchung der Bank entstehen, trägt das Mitglied. Es bleibt dem Mitglied unbenommen, nachzuweisen, dass der Kampfsportschule True Fighter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Befindet sich ein Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen im Verzug, werden sämtliche noch offenen Monatsbeiträge für die restliche Vertragslaufzeit sofort fällig. Sollte das Mitglied trotz Mahnung die ausstehenden Beiträge nicht begleichen, behält sich die Kampfsportschule True Fighter vor, diese über ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Inkassounternehmen einzufordern.
Zum Ende eines Kalenderjahres prüft die Kampfsportschule True Fighter, ob die Beitragshöhe weiterhin marktüblich und angemessen ist. Falls eine Anpassung erforderlich ist, wird der Beitrag gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen festgelegt und dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.
Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind der Kampfsportschule True Fighter unverzüglich mitzuteilen. Falls erforderlich, ist eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.

5. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte aus dieser Mitgliedschaft sind personengebunden und nicht übertragbar.

6. Datenschutzhinweis
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben, elektronisch gespeichert werden.

7. Haftung
Die Kampfsportschule True Fighter bietet Kampfsportkurse und Fitnesskurse an. Für die in jeder Kampfsportart sporttypischen Verletzungen übernimmt die Kampfsportschule True Fighter keinerlei Haftung. Außerdem übernimmt die Kampfsportschule True Fighter keine Haftung für eventuell auftretende Schäden oder Verletzungen, welche sich das Mitglied während des Trainings oder Aufenthalt in der Einrichtung zuzieht. Jegliche Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung der Kampfsportschule True Fighter ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft oder einen vergleichbaren Vertrauenstatbestand, einen Schaden, der durch eine zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann oder ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben und Gesundheit betrifft. Unter dieser Voraussetzung wird keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Sportausrüstung und Geld als auch bei Unfällen des Mitglieds übernommen.

8. Vertragslaufzeit & Kündigung

8.1 Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten geschlossen.

8.2 Kündigung zum Laufzeitende: Um den Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit zu beenden, muss die Kündigungserklärung der Kampfsportschule True Fighter spätestens drei Monate vor Ablauf zugehen. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.

8.3 Fortlauf & Kündigung nach der Erstlaufzeit: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht um eine feste Laufzeit, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

8.4 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.5 Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch die Kampfsportschule True Fighter: Wird der Vertrag aus wichtigem Grund von der Kampfsportschule True Fighter außerordentlich gekündigt, kann die Kampfsportschule Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Hierbei sind ersparte Aufwendungen sowie das anzurechnen, was durch anderweitige Verwendung der freigewordenen Kapazitäten ersetzt werden kann oder böswillig zu erwerben unterlassen wird. Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.



9. Sonstiges
Das Mitglied versichert kampfsporttauglich zu sein (eine sportärztliche Untersuchung wird empfohlen).
Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Änderungen oder über den Vertrag hinausgehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Der Vertag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Diese Mitgliedsbedingungen unterliegen ausschließlich geltendem deutschem Recht.

11. Anerkennung der Hausordnung
Jedes Mitglied erkennt die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung an. Eine aktuelle Fassung der Hausordnung hängt im Studio jeweils zur Einsicht aus. Die Hausordnung ist für alle Mitglieder verbindlich.

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